Datenschutzrichtlinie Schlüsselnotdienst Eschwege – Ihre Daten sind sicher

Datenschutzerklärung

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den

Montage- und Schlüsseldienst

§ 1 Zustandekommen eines Vertrages, Speicherung der

Auftraggeber- und Einsatzdaten nach § 238 Abs. 1 HGB

Die Auftragsdaten werden zum Zwecke des Nachweises diverser

kaufmännischer Verpflichtungen in unserer Datenbank gespeichert oder

im Original aufbewahrt. Die Vernichtung/Löschung wird nach den

gesetzlichen Vorschriften ausgeführt. Zusicherungen, Nebenabreden und

Änderungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform

vor Ort. Auf dieses Erfordernis kann nicht verzichtet werden. Im Falle des

Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit:

„Schlüsselnotdienst Eschwege“

Steve Herrmann

Goldbachstr. 53, 37269 Eschwege

Info@schluesselnotdienst-esw.de

+4915154650506 Notdienstnummer 24h(im folgenden Auftragnehmer) zustande.

Das Unternehmen ist als Kleinunternehmen tätig, gemäß Paragraph 19

UStG wir keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

Zur Erfüllung der Mitteilungspflicht bietet der Auftragnehmer bei der

Nutzung von Fernabsatzsystemen dem Auftraggeber in dem jeweiligen

System vor Vertragsschluss die Möglichkeit, diese AGB als druckbare

Version (PDR-Datei) zu speichern und bei Vertragsschluss sich den

Vertrag ebenfalls in druckbarer Version zu speichern. In allen anderen

Fällen werden dem Auftraggeber die AGB vor oder bei Vertragsschluss

zur Kenntnis gegeben.

§ 2 Geltung der AGB in der jeweils gültigen Fassung zum

Zeitpunkt der Auftragserteilung

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle

Lieferungen/Leistungen zwischen dem Auftragnehmer und einem

Auftraggeber in ihrer zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen

Fassung.

Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Werkleistungen

und/oder der Warenverkauf durch den Auftragnehmer.

§ 3 Vertragssprache

Vertragssprache ist Deutsch.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers gelten

ausschließlich. Entgegenstehende oder von den AGB des Auftragnehmers

abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es

sei denn, der Auftragnehmer hat diesen im Einzelfall ausdrücklich und

schriftlich zugestimmt. Die Bestätigung oder die Ausführung eines

Auftrages gilt in keinem Fall als Duldung oder schweigend erteilte

Zustimmung zu Bedingungen des Auftraggebers, auch wenn dies in

seinen Bedingungen ausdrücklich festgelegt ist.

Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie

einzelvertraglich und schriftlich vereinbart werden. Mündliche

Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der

schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.Soweit der Vertragspartner Vollkaufmann, Freiberufler oder

Gewerbetreibender (zusammenfassend nachfolgend Vollkaufmann

genannt) ist, oder sein Auftrag den Anschein erweckt, dass er einen

gewerblichen Hintergrund vermuten lässt (z.B. Einrichtung einer

Schließanlage), gelten die hier vorliegenden AGB auch für alle künftigen

Geschäftsbeziehungen, selbst ohne ausdrückliche Vereinbarung und

unabhängig von einer gewerberechtlichen oder steuerrechtlichen

Anmeldung der Tätigkeit des Vollkaufmanns.

Der Auftragnehmer ist jederzeit berechtigt, diese AGB zu ändern.

Änderungen werden für alle zukünftigen Verträge mit Veröffentlichung

wirksam, sofern kein späterer Termin genannt ist. Soweit die Änderungen

oder Ergänzungen laufende Verträge betreffen, gelten sie als genehmigt,

wenn der Vertragspartner nicht binnen 30 Tagen nach In-Kenntnis-

Setzung schriftlich widerspricht. Widerspricht der Vertragspartner

fristgerecht, sind beide Vertragsparteien berechtigt, den Vertrag zu dem

Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten AGB in Kraft treten sollen.

§ 4 Angebot, Vertragsabschluss, Rücktritt und Widerruf

Alle Verträge oder Angebote (nachfolgend Angebote genannt), welche

dem Auftraggeber durch den Auftragnehmer oder deren

Handlungsgehilfen unterbreitet werden, führen bei deren Annahme zum

Vertragsabschluss. Die Annahme erfolgt durch eindeutige Abgabe der

Willensbekundung zur Annahme durch den Auftraggeber gegenüber dem

Auftragnehmer oder deren Handlungsgehilfen.

Dazu bestehen folgende Möglichkeiten:

per Unterschrift auf dem Angebot, wobei dem Angebot ein Bestell-

und Auftragsformular oder ein Vertrag gleichgestellt ist, und deren

Übergabe oder Weiterleitung an die Firma, per Erklärung in einer

eindeutig dem Auftraggeber und dem Angebot zuordenbaren E-

Mail,

per Erklärung in einer eindeutig dem Auftraggeber und dem

Angebot zuordenbaren

SMS,

per mündlich abzugebender Erklärung,

per eindeutig zuordenbarer Zahlung oder Anzahlung auf dieses

AngebotIn den Fällen, in denen für das Angebot keine eigene

Finanzierungsmöglichkeit von Dem Auftragnehmer angeboten wird,

bestätigt der Auftraggeber mit der Annahme, dass er wirtschaftlich in der

Lage ist, den Angebotspreis zu zahlen, oder ihm eine schriftliche,

unwiderrufliche Zahlungszusage eines Kreditinstitutes, einer

Versicherung, oder eines öffentlichen Trägers vorliegt. Bei angebotener

eigener Finanzierungsmöglichkeit durch die Auftragnehmer gilt dieses

gleichbedeutend für die jeweiligen Teilbeträge zu deren Fälligkeiten.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware und

der vollbrachten Dienstleistung das Recht bis zur vollständigen Bezahlung

des Kaufpreises/ Werklohns vor.

§ 6 Legitimation

Der Auftragnehmer kann vom Auftraggeber verlangen, dass dieser

nachweist, dass er zur Auftragserteilung bzw. zum Zutritt zur Wohnung

berechtigt ist. Dies kann unter anderem durch Vorlage des

Personalausweises, des Mietvertrages oder Hinzuziehung von Zeuge

(bspw. Nachbarn) geschehen. Wenn der Auftraggeber seine Berechtigung

nicht nachweisen kann, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Öffnung der

Tür zu verweigern.

Auskünfte über die Art der Notsituation (zugefallene Türen, Schlüssel

steckt von innen bei einem normalen Schließzylinder – kein Panikschloss,

Schließanlagen- Schlüssel etc.) müssen auch zutreffend sein und

beeinflussen die Höhe der Kosten (geschätzter Aufwand vorab am

Telefon lt. Beschreibung des Auftraggebers) zum Teil erheblich.

§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen

1. Die Leistungen sind grundsätzlich sofort nach Erbringung zur

Zahlung fällig. Der Auftragnehmer erhält eine Rechnung oder ein

Dienstleistungsprotokoll über die erbrachten Leistungen.

2. Der Kaufpreis ist mit Abschluss des Kaufvertrages zur Zahlung

fällig.

3. Die Rechnung wird entweder in bar, mit EC-Karte oder mit

Zustimmung des Auftragnehmers per Überweisung bezahlt.4. Der Auftraggeber, gerät in Verzug, wenn er innerhalb von 7Tagen

nach Fälligkeit nicht geleistet hat. Es werde Verzugszinsen und

Höhe von 9% über dem Basiszins fällig.

5. Preise:

- Einbau Profilzylinder inkl. Material 40,00€

- Km-Berechnung ab dem 15. Km Hin- & Rückfahrt 0,50€

- Türöffnung einfach, Mo-Fr 8-17 Uhr 80,00€

- Türöffnung einfach, Mo-Fr 17-22 Uhr 120,00€

- Türöffnung einfach, Mo-Sa 22-8 Uhr 160,00€

- Türöffnung einfach, Samstag 8-22 Uhr 120,00€

- Türöffnung einfach, Sonn- & Feiertage 160,00€

- Zerstörende Türöffnung durch Ziehen oder Fräsen 40,00€

- Auftragsabbruch, wenn bereits auf Anfahrt 60,00€

§ 8 Gewährleistung und Haftung

1. Für Mängel der Waren haftet der Auftragnehmer grundsätzlich

nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts (§§

434 ff. BGB) bzw. des Werkvertragsrechts (§§ 633 ff. BGB).

2. Die Gewährleistungsfrist der Rechte aus § 437 BGB für neue Artikel

beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern der

Kunde kein Verbraucher ist. Im Übrigen beträgt sie zwei Jahre.

3. Der Auftragnehmer haftet grundsätzlich nicht für leicht fahrlässig

verursachte Schäden.

4. Die Haftungsbeschränkungen nach den vorangegangenen

Nummern 2 und 3 gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des

Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, beim arglistigen

Verschweigen von Mängeln, Ansprüchen aus dem

Produkthaftungsgesetz, im Falle des Vorsatzes und der groben

Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung

die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst

ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig

vertrauen darf (Kardinalspflichten).

5. Der Auftraggeber hat für den Fall der Geltendmachung eines

Mängelanspruches gegen den Auftragnehmer ein Recht auf

Nacherfüllung, d.h. Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer

mangelfreien Sache. Seine sonstigen Rechte aus § 437 BGB bzw. §

634 BGB bleiben unberührt. Der Auftragnehmer kann die vom

Auftraggeber gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des §

275 Abs. 2 und 3 BGB verweigern, wenn sie nur mit

unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem

Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu

berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne

erhebliche Nachteile für den Auftraggeber zurückgegriffen werden

könnte. Der Anspruch des Auftraggebers beschränkt sich in diesem

Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des

Auftragnehmers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes

1 zu verweigern, bleibt unberührt.

6. Liefert der Auftragnehmer zum Zwecke der Nacherfüllung eine

mangelfreie Sache, so kann er vom Auftraggeber Rückgewähr der

mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 BGB

verlangen.

§ 9 Schlussbestimmungen

1. Auf die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf

den jeweils geschlossenen Vertrag ist ausschließlich deutsches

Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.

2. Sofern die Parteien Kaufleute sind, wird für alle Streitigkeiten, die

sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag

ergeben die Stadt des Sitzes des Auftragnehmers als Gerichtsstand

vereinbart.

3. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Auftraggeber nur zu, wenn

seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden,

unbestritten sind oder der Auftragnehmer diese anerkannt hat.

4. Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Geschäftsbedingungen

ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll hierdurch die Gültigkeit

der übrigen Bestimmungen nicht berührt sein

Stand 01/2026


 

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