Datenschutzerklärung
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den
Montage- und Schlüsseldienst
§ 1 Zustandekommen eines Vertrages, Speicherung der
Auftraggeber- und Einsatzdaten nach § 238 Abs. 1 HGB
Die Auftragsdaten werden zum Zwecke des Nachweises diverser
kaufmännischer Verpflichtungen in unserer Datenbank gespeichert oder
im Original aufbewahrt. Die Vernichtung/Löschung wird nach den
gesetzlichen Vorschriften ausgeführt. Zusicherungen, Nebenabreden und
Änderungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform
vor Ort. Auf dieses Erfordernis kann nicht verzichtet werden. Im Falle des
Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit:
„Schlüsselnotdienst Eschwege“
Steve Herrmann
Goldbachstr. 53, 37269 Eschwege
Info@schluesselnotdienst-esw.de
+4915154650506 Notdienstnummer 24h(im folgenden Auftragnehmer) zustande.
Das Unternehmen ist als Kleinunternehmen tätig, gemäß Paragraph 19
UStG wir keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Zur Erfüllung der Mitteilungspflicht bietet der Auftragnehmer bei der
Nutzung von Fernabsatzsystemen dem Auftraggeber in dem jeweiligen
System vor Vertragsschluss die Möglichkeit, diese AGB als druckbare
Version (PDR-Datei) zu speichern und bei Vertragsschluss sich den
Vertrag ebenfalls in druckbarer Version zu speichern. In allen anderen
Fällen werden dem Auftraggeber die AGB vor oder bei Vertragsschluss
zur Kenntnis gegeben.
§ 2 Geltung der AGB in der jeweils gültigen Fassung zum
Zeitpunkt der Auftragserteilung
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle
Lieferungen/Leistungen zwischen dem Auftragnehmer und einem
Auftraggeber in ihrer zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen
Fassung.
Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Werkleistungen
und/oder der Warenverkauf durch den Auftragnehmer.
§ 3 Vertragssprache
Vertragssprache ist Deutsch.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers gelten
ausschließlich. Entgegenstehende oder von den AGB des Auftragnehmers
abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es
sei denn, der Auftragnehmer hat diesen im Einzelfall ausdrücklich und
schriftlich zugestimmt. Die Bestätigung oder die Ausführung eines
Auftrages gilt in keinem Fall als Duldung oder schweigend erteilte
Zustimmung zu Bedingungen des Auftraggebers, auch wenn dies in
seinen Bedingungen ausdrücklich festgelegt ist.
Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie
einzelvertraglich und schriftlich vereinbart werden. Mündliche
Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.Soweit der Vertragspartner Vollkaufmann, Freiberufler oder
Gewerbetreibender (zusammenfassend nachfolgend Vollkaufmann
genannt) ist, oder sein Auftrag den Anschein erweckt, dass er einen
gewerblichen Hintergrund vermuten lässt (z.B. Einrichtung einer
Schließanlage), gelten die hier vorliegenden AGB auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, selbst ohne ausdrückliche Vereinbarung und
unabhängig von einer gewerberechtlichen oder steuerrechtlichen
Anmeldung der Tätigkeit des Vollkaufmanns.
Der Auftragnehmer ist jederzeit berechtigt, diese AGB zu ändern.
Änderungen werden für alle zukünftigen Verträge mit Veröffentlichung
wirksam, sofern kein späterer Termin genannt ist. Soweit die Änderungen
oder Ergänzungen laufende Verträge betreffen, gelten sie als genehmigt,
wenn der Vertragspartner nicht binnen 30 Tagen nach In-Kenntnis-
Setzung schriftlich widerspricht. Widerspricht der Vertragspartner
fristgerecht, sind beide Vertragsparteien berechtigt, den Vertrag zu dem
Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten AGB in Kraft treten sollen.
§ 4 Angebot, Vertragsabschluss, Rücktritt und Widerruf
Alle Verträge oder Angebote (nachfolgend Angebote genannt), welche
dem Auftraggeber durch den Auftragnehmer oder deren
Handlungsgehilfen unterbreitet werden, führen bei deren Annahme zum
Vertragsabschluss. Die Annahme erfolgt durch eindeutige Abgabe der
Willensbekundung zur Annahme durch den Auftraggeber gegenüber dem
Auftragnehmer oder deren Handlungsgehilfen.
Dazu bestehen folgende Möglichkeiten:
• per Unterschrift auf dem Angebot, wobei dem Angebot ein Bestell-
und Auftragsformular oder ein Vertrag gleichgestellt ist, und deren
Übergabe oder Weiterleitung an die Firma, per Erklärung in einer
eindeutig dem Auftraggeber und dem Angebot zuordenbaren E-
Mail,
• per Erklärung in einer eindeutig dem Auftraggeber und dem
Angebot zuordenbaren
• SMS,
• per mündlich abzugebender Erklärung,
• per eindeutig zuordenbarer Zahlung oder Anzahlung auf dieses
AngebotIn den Fällen, in denen für das Angebot keine eigene
Finanzierungsmöglichkeit von Dem Auftragnehmer angeboten wird,
bestätigt der Auftraggeber mit der Annahme, dass er wirtschaftlich in der
Lage ist, den Angebotspreis zu zahlen, oder ihm eine schriftliche,
unwiderrufliche Zahlungszusage eines Kreditinstitutes, einer
Versicherung, oder eines öffentlichen Trägers vorliegt. Bei angebotener
eigener Finanzierungsmöglichkeit durch die Auftragnehmer gilt dieses
gleichbedeutend für die jeweiligen Teilbeträge zu deren Fälligkeiten.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware und
der vollbrachten Dienstleistung das Recht bis zur vollständigen Bezahlung
des Kaufpreises/ Werklohns vor.
§ 6 Legitimation
Der Auftragnehmer kann vom Auftraggeber verlangen, dass dieser
nachweist, dass er zur Auftragserteilung bzw. zum Zutritt zur Wohnung
berechtigt ist. Dies kann unter anderem durch Vorlage des
Personalausweises, des Mietvertrages oder Hinzuziehung von Zeuge
(bspw. Nachbarn) geschehen. Wenn der Auftraggeber seine Berechtigung
nicht nachweisen kann, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Öffnung der
Tür zu verweigern.
Auskünfte über die Art der Notsituation (zugefallene Türen, Schlüssel
steckt von innen bei einem normalen Schließzylinder – kein Panikschloss,
Schließanlagen- Schlüssel etc.) müssen auch zutreffend sein und
beeinflussen die Höhe der Kosten (geschätzter Aufwand vorab am
Telefon lt. Beschreibung des Auftraggebers) zum Teil erheblich.
§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Die Leistungen sind grundsätzlich sofort nach Erbringung zur
Zahlung fällig. Der Auftragnehmer erhält eine Rechnung oder ein
Dienstleistungsprotokoll über die erbrachten Leistungen.
2. Der Kaufpreis ist mit Abschluss des Kaufvertrages zur Zahlung
fällig.
3. Die Rechnung wird entweder in bar, mit EC-Karte oder mit
Zustimmung des Auftragnehmers per Überweisung bezahlt.4. Der Auftraggeber, gerät in Verzug, wenn er innerhalb von 7Tagen
nach Fälligkeit nicht geleistet hat. Es werde Verzugszinsen und
Höhe von 9% über dem Basiszins fällig.
5. Preise:
- Einbau Profilzylinder inkl. Material 40,00€
- Km-Berechnung ab dem 15. Km Hin- & Rückfahrt 0,50€
- Türöffnung einfach, Mo-Fr 8-17 Uhr 80,00€
- Türöffnung einfach, Mo-Fr 17-22 Uhr 120,00€
- Türöffnung einfach, Mo-Sa 22-8 Uhr 160,00€
- Türöffnung einfach, Samstag 8-22 Uhr 120,00€
- Türöffnung einfach, Sonn- & Feiertage 160,00€
- Zerstörende Türöffnung durch Ziehen oder Fräsen 40,00€
- Auftragsabbruch, wenn bereits auf Anfahrt 60,00€
§ 8 Gewährleistung und Haftung
1. Für Mängel der Waren haftet der Auftragnehmer grundsätzlich
nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts (§§
434 ff. BGB) bzw. des Werkvertragsrechts (§§ 633 ff. BGB).
2. Die Gewährleistungsfrist der Rechte aus § 437 BGB für neue Artikel
beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern der
Kunde kein Verbraucher ist. Im Übrigen beträgt sie zwei Jahre.
3. Der Auftragnehmer haftet grundsätzlich nicht für leicht fahrlässig
verursachte Schäden.
4. Die Haftungsbeschränkungen nach den vorangegangenen
Nummern 2 und 3 gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, beim arglistigen
Verschweigen von Mängeln, Ansprüchen aus dem
Produkthaftungsgesetz, im Falle des Vorsatzes und der groben
Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung
die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst
ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig
vertrauen darf (Kardinalspflichten).
5. Der Auftraggeber hat für den Fall der Geltendmachung eines
Mängelanspruches gegen den Auftragnehmer ein Recht auf
Nacherfüllung, d.h. Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer
mangelfreien Sache. Seine sonstigen Rechte aus § 437 BGB bzw. §
634 BGB bleiben unberührt. Der Auftragnehmer kann die vom
Auftraggeber gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des §
275 Abs. 2 und 3 BGB verweigern, wenn sie nur mit
unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem
Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu
berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne
erhebliche Nachteile für den Auftraggeber zurückgegriffen werden
könnte. Der Anspruch des Auftraggebers beschränkt sich in diesem
Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des
Auftragnehmers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes
1 zu verweigern, bleibt unberührt.
6. Liefert der Auftragnehmer zum Zwecke der Nacherfüllung eine
mangelfreie Sache, so kann er vom Auftraggeber Rückgewähr der
mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 BGB
verlangen.
§ 9 Schlussbestimmungen
1. Auf die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf
den jeweils geschlossenen Vertrag ist ausschließlich deutsches
Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.
2. Sofern die Parteien Kaufleute sind, wird für alle Streitigkeiten, die
sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag
ergeben die Stadt des Sitzes des Auftragnehmers als Gerichtsstand
vereinbart.
3. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Auftraggeber nur zu, wenn
seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden,
unbestritten sind oder der Auftragnehmer diese anerkannt hat.
4. Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Geschäftsbedingungen
ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll hierdurch die Gültigkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt sein
Stand 01/2026